Glossar

 

Im Folgenden finden Sie eine kurze Beschreibung zu den häufig verwendeten Fachbegriffen rund um die verschiedenen Versicherungsprodukte der Financial Lines. Der Oberbegriff Financial Lines hat sich mittlerweile auf dem deutschen Versicherungsmarkt für alle eigenständigen Produkte, die im weiteren Sinne den Bereich der Vermögensschäden betreffen, etabliert.

 

D&O         Directors & Officers Liability Insurance, Vermögensschadenhaftpflichtversicherung von Unternehmensleitern

Bei der D&O-Versicherung handelt es sich um eine Versicherung für fremde Rechnung, die in aller Regel von der jeweiligen Konzernobergesellschaft für alle Unternehmensleiter der Gruppe (versicherte Personen) abgeschlossen wird. Versicherungstechnische Lösungen existieren hierbei mittlerweile für nahezu alle Rechtsformen.

Versicherungsschutz besteht im Rahmen der Bedingungen für die Abwehr unbegründeter als auch die Freistellung von berechtigten Schadenersatzansprüchen, die sowohl von außenstehenden Dritten als auch im Innenverhältnis seitens eines der vom Versicherungsschutz umfassten Konzernunternehmen gegen die versicherten Personen geltend gemacht werden können.

 

POSI         Public Offering of Securities Insurance, Prospekthaftungsversicherung

Die Prospekthaftungsversicherung bietet Versicherungsschutz für das bei Kapitalmarkt­transaktionen (z.B. IPO, Initial Public Offering) durch Angaben im notwendigen Prospekt entstehende Haftungsrisiko des die Wertpapiere emittierenden Unternehmens und seiner Organe.

Aufgrund der zeitpunktbezogenen Natur des Vorgangs und der zumeist herausstehenden Größenordnung der Transaktion ist der Abschluß einer separaten, die D&O-Versicherung ergänzenden POSI oftmals sinnvoll.

Zudem kann es geboten sein, mit der Transaktion befasste Dienstleister mit in den Versicherungs­schutz einzubeziehen – ein weiteres Argument für eine eigenständige Deckungssumme.

 

VSV         Vertrauensschadenversicherung

Eine weitere Versicherung im Bereich der Vermögensschäden stellt die Vertrauensschaden­versicherung dar. Diese ersetzt dem Geschädigten von Vertrauenspersonen des Versicherungsnehmers vorsätzlich durch unerlaubte Handlungen verursachte Vermögensschäden. Als unerlaubte Handlungen im Sinne des BGB gelten z.B. Veruntreuung, Unterschlagung, Diebstahl, Betrug und Urkundenfälschung.

Vertrauenspersonen sind im weiteren Sinne alle Mitarbeiter des Unternehmens.

 

PTL         Pension Trustee Liability Insurance, Versicherung für Treuhänder von Pensionsvermögen

Im Rahmen einer eigenständigen Police ist es hier möglich, die Haftung von insbesondere in angelsächsischen Ländern bestehenden Pensionssondervermögen/Pensionsplänen (z.B. nach dem amerikanischen Employee Retirement Income Securities Act of 1974 (ERISA)) abzusichern.

Das Modell ist jedoch auch auf einen sogenanntes CTA (Contractual Trust Agreement) anwendbar; eine Gruppentreuhandlösung, für die sich mittlerweile auch einige deutsche Großunternehmen entschieden haben, um die meist sehr umfangreichen Pensionsverpflichtungen aus der Konzernbilanz herauszulösen. Dahinter steht meist die Intention, unabhängige Finanzierungs­möglichkeiten zu nutzen und eine bessere internationale Vergleichbarkeit der Bilanz herzustellen.

 

EPLI         Employment Practices Liability Insurance, Versicherung für Schadenersatzansprüche aus dem Arbeitsverhältnis

Erhöhte Aufmerksamkeit erlangte diese Art der Haftpflichtversicherung in Deutschland durch das Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) am 18.08.2008. Das AGG stellt die Umsetzung einer Europäischen Richtlinie dar, in der u.a. Tatbestände wie Diskriminierungen (z.B. wegen Alter, Geschlecht, Herkunft, Religion, etc.), sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz, rechtswidrige Beendigung des Arbeitsverhältnisses oder unterlassene Einstellung und Beförderung definiert wurden. Das AGG führte für diese Tatbestände ebenfalls Haftungsnormen ein, die im In- und Ausland u.a. von im Anschluß ins Leben gerufenen Behörden gegenüber den Unternehmen durchgesetzt werden.

Insbesondere Unternehmen, die einen nicht ganz unmaßgeblichen Teil ihrer Mitarbeiter in Common Law Ländern (USA, United Kingdom, Australien) beschäftigen, sind gut beraten, sich mit dieser Thematik intensiv auseinander zu setzen, da in diesen Rechtskreisen deutlich schärfere Haftungsnormen vorliegen und damit verbunden höhere Schadenersatzforderungen und Sanktionen durchgesetzt werden können.

 

M&A         Mergers & Acquisitions, Unternehmenszusammenschlüsse und -übernahmen

In diese Produktkategorie fallen unterschiedliche Formen von Versicherungslösungen. Die bekannteste ist die Warranties & Indemnities-Deckung (W&I), die bei Unternehmenskäufen im Rahmen des Kaufvertrages seitens des Verkäufers eingegangene Verpflichtungen oder Garantien versichert. Entsprechende Absicherungsmöglichkeiten gibt es sowohl verkäufer- als auch käuferseitig (flexibler gestaltbar). Gerade diese Lösungen sind in den letzten Jahren sowohl bei Asset wie auch Share Deals immer populärer geworden.

Daneben existieren auch Lösungen für Liability Buy-outs für bestimmte Bilanzpositionen (Herauslösen von Passiva aus der Bilanz durch Einsatz einer Versicherung) und Rechts- oder Steuerunsicherheiten.

 

VHV         Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, Errors & Omissions (E&O), Professional Indemnity (PI)

VHVen versichern Unternehmen gegen Vermögensschäden, die eigene Mitarbeiter bei Dritten verursachen und für die das Unternehmen haftet. Besonders exponiert gelten hierbei in aller Regel Dienstleistungsunternehmen.

Teilweise sind diese Versicherungsprodukte auch im Sinne einer „Berufshaftpflichtversicherung“ branchenbezogen (z.B. für Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer).

Daneben existieren insbesondere für Finanzdienstleistungsunternehmen oder Stiftungen Sonderformen von Versicherungslösungen, die sich oftmals aus einer Kombination der oben beschriebenen Produkte zusammensetzen, z.B. für Kapitalanlagegesellschaften (Investment Managers Insurance) oder Private Equity/Venture Capital-Gesellschaften.

 

Versicherung von Cyber-Risiken

Unter Cyber-Risiken versteht man Risiken, die entweder von Hackern (intern wie extern) oder auf anderem Wege von Computersystemen oder dem Zugang zum Internet ausgehen (z.B. Datenverluste, Schäden an der IT-Infrastruktur, etc.). Dies kann sowohl den eigenen Konzern betreffen, aber auch Schäden bei fremden Unternehmen auslösen.

Der Versicherungsschutz umfasst daher Haftpflichtansprüche Dritter, Eigenschäden des Versicherungsnehmers (z.B. Betriebsunterbrechung) und insbesondere diverse Assistance-Leistungen.

 

Sonderdeckungen

Kidnap, Ransom and Extortion (KRE), Entführungs-, Lösegeld- und Erpressungsversicherung

Bei der KRE handelt es sich um ein Produkt, das im Falle der Entführung und Erpressung von Mitarbeitern eines Unternehmens oder Familienangehörigen Versicherungsschutz bereitstellt.

 

Produktschutzversicherung (Malicious Product Tampering (MPT), Accidental Contamination Insurance (ACI))

Im Rahmen der Produktschutzversicherung können unfallartige oder absichtliche (durchgeführte oder angedrohte) Produktkontaminationen versichert werden. Letztere gehen oftmals einher mit einer Erpressung des Herstellerunternehmens und/oder des Vertriebsweges.

Die in der Rubrik Sonderdeckungen beschriebenen Produkte sind sehr dienstleistungsfokussiert; d.h. das Hauptaugenmerk liegt nicht auf dem auch stattfindenden Risikotransfer, sondern in erster Linie auf dem im jeweiligen Krisenfall zur Verfügung stehenden Service der im Rahmen des Versicherungsschutzes garantierten Spezialisten, z.B. präventiv für die Erstellung und Bewertung von Rückruf- und Krisenplänen oder nach dem Vorfall für die Abmilderung von Reputations- und/oder Markenschädigung. Dies bezieht sich sowohl auf die KRE als auch auf die Produktschutzversicherung.

Insolvenzanfechtungsversicherung (IAV)

Basierend auf der heutigen Insolvenzordnung (InsO) kann der Insolvenzverwalter z.B. von einem Lieferanten des insolventen Unternehmens bereits vereinnahmte Gelder zurückfordern. Dies sogar bis zu 10 Jahren rückwirkend, sofern der Insolvenzverwalter Vorsatz vermutet!

Gegen diese potentiell massiven Zahlungsrückforderungen im Zuge einer Insolvenzanfechtung können sich Unternehmen nunmehr mittels einer Insolvenzabsicherungsversicherung wappnen.